Nach dem Buch „Zur
Verbindung von Ethik und Ökonomie am Beispiel der Wohlfahrstheorie von Frank
Schernikau
Wohlfahrtstheorie ist im Grunde eine normative Wissenschaft, die ohne
Werturteile nicht auskommt; hierin spiegelt sich die ethische Komponente der
Ökonomie. Mit Hilfe eines für alle Individuen verbindlichen, gemeinsamen
Beurteilungsprinzips (Norm) wird bestimmt, was eine wünschenswerte
Wohlfahrssteigerung ist, die zur ethischen Erkenntnis „was sollen wir tun“
führt. Alle hier dargestellten Lehren haben einen wichtigen normativen Aspekt; die
Lehren von Marshall, Pigou, den paretianischen Wohlfahrsthoretikern bis
Bergson, Samuelson und Arrow sind dabei eher deskriptiv ausgerichtet.
Adam Smith
Smith versteht unter Wohlfahrt in seiner Schrift „Theory of Moral Sentiments“ das Wohlbefinden der Individuen innerhalb der Gesellschaft, das sowohl von ökonomischen wie nicht-ökonomischen Faktoren abhängt. Aufgrund von Naturgesetzen (optimistischer Deismus) wird die Wohlfahrt des Menschen aufgrund seiner individuellen Neigungen befördert. Das Selbstinteresse hält den Menschen an, seine Wohlfahrt zu maximieren. Um hierbei sowohl Egoismus als auch Altruismus auszuschließen, orientiert der Mensch sich an einem „unparteiischen Beobachter“ entstanden aus der ethischen Annahme, dass die Menschen stark durch das Gefühl des Mitfühlens geprägt sind. Hiernach ist die Wohlfahrt abhängig vom individuellen Verhalten, dass durch die drei Haupttugenden Klugheit, Gerechtigkeit und Wohltätigkeit gespeißt wird.
Klugheit ist in diesem Zusammenhang die Sorge eines Individuums um seine
Gesundheit, seinen Wohlstand und sein Ansehen.
Gerechtigkeit ist in lexikographischer Reihenfolge der Schutz des Lebens
und der Person der Mitmenschen, der Schutz des Eigentums anderer und der Schutz
von persönlichen Rechten und vor Vertragsbrüchen.
Wohltätigkeit sind Handlungen, die aus Beweggründen wie Großzügigkeit,
Menschlichkeit, Güte, Mitleid und gegenseitiger Achtung entspringen.
Von besonderer Bedeutung ist dann das Niveau und die Verteilung des
Wohlstands. Dabei muss der gesellschaftliche Wohlstand erst ein gewisses Niveau
haben, damit die moralischen Tugenden verfolgt werden. Die lebensnotwendigen
Güter sind fast gleichmäßig zwischen Armen und Reichen verteilt, da diese von
allen auch in gleichen Mengen verzehrt werden. Die Ungleichverteilung der nicht
lebensnotwendigen Güter zwischen Reich und Arm ist die Antriebskraft für die
Individuen, den ökonomischen Wohlstand zu erhöhen. Die Erhöhung der Wohlfahrt
ist damit dann nicht gegeben, wenn die ungleichen wirtschaftlichen Situationen
zu Zerrüttungen in der Gesellschaft führen. Dies ist nur dann der Fall, wenn
die moralischen Tugenden dabei eingehalten werden; eine Lebenslage soll nur
dann einer anderen vorgezogen werden, wenn die Regeln der Klugheit und der
Gerechtigkeit dies gestatten. Smith
vertritt nicht die Meinung, dass der Wert soziales Tugenden sich aus deren
Nützlichkeit ergibt. Ebenso distanziert er sich davon, den Nutzen als Motiv
individueller wirtschaftlicher Handlungen anzusehen. Treibende Kraft des
Erwerbsstrebens ist die Vorstellung der Erlangung von Wohlstand und Ansehen;
der hieraus entstehende Nutzen für das Individuum ist gering, diese „Täuschung“
ist jedoch notwendig für den wirtschaftlichen Fortschritt. Das Zusammenspiel
von moralischen Tugenden und ökonomischen Aktivitäten fördert, wie von einer
unsichtbaren Hand gelenkt, die gesellschaftliche Wohlfahrt.
Utilitarismus
Nutzen wird deskriptiv zur Erklärung von Motivation menschlicher Handlungen
z.B. von David Hume herangezogen.
Jeremy Bentham
Nach Bentham ist der Nutzen ein Kriterium moralisch richtigen Handelns, an
dem alle Individuen ihr Verhalten ausrichten sollen. Es handelt sich dabei um
einen operativen Maßstab, um ein hedonistisches (lustbetonten) Kalkül. Hiernach
ist der Maßstab für richtiges Handeln die Förderung von Lust und Freude, bzw.
die Vermeidung von Unlust und Leid. Dies ist das oberste Wertprinzip, das nicht
bewiesen werden kann (non-kognitivistischer Standpunkt), da eine Beweiskette
ihgendwo anfangen muss. Nach dem hedonistischen Kalkül werden die Werte aller
Freuden und Leiden für alle von einer Handlung betroffenen Individuen
aufaddiert und die Bilanz saldiert.
Wert von Freude oder Leid ist abhängig von Intensität und Dauer der
Empfindung einerseits und von Gewissheit und Nähe des Eintretens andererseits.
Außerdem wird berücksichtigt, inwieweit aus einer Handlung noch weitere
sekundäre Empfindungen von Freude und Leid folgen können. Der Gesamtwert jeder
Handlungsmöglichkeit ist zu maximieren. Dabei soll das Glück derjehnigen
vermehrt werden, deren Interesse zur Debatte steht, d.h. beim Individuum das
Glück des Individuums, bei der Gesellschaft das Glück der Gesellschaft; das
Individuum soll seine eigenen (egoistischen) Interessen verfolgen. Bentham
nimmt eine Konvergenz zwischen den langfristigen Interessen eines Individuums
und den Interessen der Gesellschaft an.
Bentham wird als Generalnorm das „größte Glück der größten Zahl“
zugeschrieben. In den Fällen, in denen eine gleichzeitige Maximierung des
Glücks und der Anzahl der Betroffenen nicht möglich ist, spricht er sich für
die Maximierung des Glücks aus. Geld ist dabei die entscheidende Variable einer
Regierung zur Förderung des Glücks unter den Gesellschaftsmitgliedern, jedoch
ist das Verhätnis zwischen Geld und Nutzen nicht linear. Eine Gleichverteilung
ist für ihn nicht geeignet, das „größte Göück“ der Gesellschaft zu fördern,
insbesondere, da Umverteilungen auch zu Leid bei den Gebern führt.
John Stuart Mill
Mill definiert das Nutzenprinzip ähnlich wie Bentham; der wichtigste
Unterschied ist dabei, dass der Wert einer Freude auch von der Qualität dieses
Gefühls abhängt. Er setzt als Beurteilungsinstanz das Empfindungs- und
Urteilsvermögen derjehnigen, die sowohl quantitative wie qualitative Freuden
erfahren; die Messung der Freude mit Hilfe des hedonistischen Kalküls ist
aussichtslos. Hieraus entwickelt er seinen universalistischen Standpunkt, dass
es das oberste Prinzip (insbesondere für die Mitglieder der Regierung) sei, das
größte Glück aller Individuen insgesamt zu erstreben. Nur das (machtlose)
Individuum genügt die Berücksichtigung des eigenen Glücks bzw. weniger
Individuen. Der naturalistische Fehlschluss, dass aus der empirischen
Beobachtung, dass die Menschen nach Glück streben folgt, dass dieses auch zu
erstreben sei ist fraglich sowie, dass das allgemeine Glück ein Gut für die
Gesamtheit der Individuen sei, weil für jedes einzelne Individuum sein Glück ein
Gut ist.
Beim Versuch „das Problem der Gerechtigkeit im Utilitarismus“ zu
beseitigen, fordert Mill, dass jeder seiner Leistung entsprechend verdienen
solle. Weiter sagt er, dass jede soziale Ungerechtigkeit, deren
gesellschaftlicher Nutzen nicht einsichtig ist, unrechtmäßig sei.
Handlungsutilitarismus (auf der Grundlage von Bentham)
Jedes Individuum soll so handeln, dass es die Folgen jeder einzelnen
Handlung für die Wohlfahrt der Allgemeinheit abschätzt und aus der Menge der in
einer Situation möglichen Handlungen diejehnige wählt, welche im Sinne des
Benthamschen Nutzenprinzips zu den besten Folgen führt; der Wert einer Handlung
hängt dabei ausschließlich von den Folgen ab. Als Massstab diene das
hedonistische Kalkül. Das Problem der Folgenabschätzung sei durch Fausregeln
als grobe Leitlinien umgangen; hierbei sei soweit möglich die
Wahrscheinlichkeitsrechnung einbezogen.
Regelutilitarismus (auf der Grundlange von Mill)
Eine Handlung ist dann gerechtfertigt, wenn sie im Nutzenmaximum bestimmten
moralischen Regeln genügt. Die Richtigkeit einer Handlung hängt nicht von den
tatsächlichen, sondern hypothetischen Folgen ab, d.h. von den Folgen, die
wahrscheinlich eintreten würden, wenn alle Individuen in der gleichen Situation
genauso handeln würden.
Auch nach Harrod ist die Verallgemeinerung einer Handlung das
Beurteilungskriterium; hier besteht eine enge Beziehung zu Kants kategorischem
Imperativ sinngemäß: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich
wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ So bestimmt sich der
Wert einer Handlungsweise nach den Konsequenzen, die wahrscheinlich eintreten
werden, wenn alle Individuen diese Handlungsweise vollziehen.
Die ökonomische Grenznutzentheorie nach Gossen (1854), Jevons (1871),
Menger (1871) und Walras (1874)
Nach Gossen strebt der Mensch nach einem Maximum an Glück und richtet seine
Handlungen so ein, dass die Summe seines Lebensgenusses ein Größtes werde;
dabei ist es notwendig, im gegenseitigen Austausch mit dem eigenen Wohl
zugleich das Wohl der Nebenmenschen zu fördern. Maßeinheit ist das Geld, was es
kosten würde, die Genussmittel zu kaufen; Lebensgenüsse sind dabei nicht
interpersonell vergleichbar. Neben seinem ersten Gesetz, dessen Funktion sowohl
konkav, konvex als auch Mischform sein kann, gibt es ein zweites, wonach alle
relativen Genüsse gleich sein müssen, da Genüsse genau da abgebrochen werden,
wo andere Genüsse diesen „überbietend gleich sind“. Dabei kann Lebensgenuss
auch durch Arbeit erreicht werden, wobei dies solange der Fall ist, wie der
durch Arbeit geschaffene Lebensgenuss größer ist als die dadurch verursachte
Beschwerde. Für die makroökonomische Umsetzung sind nach Gossen freier Handel
und Arbeitsteilung notwendig. Das Tauschoptimum ist da erreicht, wo die letzte
Einheit, die jedes Individuum von jedem Gegenstand erhält, diesem die gleiche
Genussgröße bringt, wie jedem anderen Individuum. Auch Gossen ist für das
Leistungsprinzip.
Nach Jevons beschäftigt sich die Ökonomie nur mit den Gefühlen tiefster
Rangordnung, denen, die in Verbindung mit Produktion und Konsum stehen. Deshalb
besitzen seine ökonomischen Gefühle nur zwei Dimensionen, die Intensität
(materielle Mengeneinheiten) und die Dauer (Zeiteinheiten). Ansonsten bekennt
er sich zum Untilitarismus Bentham´s im Sinne einer Totalanalyse, in der der
ökonomische Wohlstand einer Gesellschaft aus der Aggregation der Summe
individueller Befriedigungen (Güterkonsum) und der Summe individueller Leiden
(Arbeitsleid u.a.) bestimmt wird.
Menger wurde besonders durch den sog. Methodenstreit zwischen ihm
(deduktive Methode) umd Schmoller (induktive Methode) bekannt. Er verwarf die
normativ-ethische Betrachtung Bentham´s und Mills zugunsten eines rein
deskriptiven Ansatzes.
Auch Walras versucht, rein wissenschaftlichen Wahrheiten nachzugehen und
diese zu meistern. So wird seither in der Grenznutzenlehre der Nutzen für eine
deskriptive Betrachtungsweise ökonomischer Sachverhalte eingesetzt. Der Nutzen
eines Individuums hängt dabei nur noch von den Einflussgrößen ab, die quantitativ
erfassbar sind. Die normative Komponente verschwindet vollständig.
Alte Wohlfahrtsökonomie (Marshall und Pigou)
Grundannahmen sind, dass der Nutzen in Geldeinheiten messbar ist und
deshalb kardinales Maß für den ökonomischen Wohlstand sowie, dass der Nutzen
interpersonell vergleichbar ist. Diese Annahmen sind rein faktischer Natur, von
denen ausgehend in rein deskriptiver Weise Aussagen darüber abgeleitet werde,
wie durch staatliche Maßnamen gesellschaftliche Wohlstandssteigerungen erreicht
werden können.
Marshall
Nach Marshall fehlt der Wissenschaft für einen ethischen Kalkulus
Benthamscher Art ein geeignetes Messsystem. Sorgfältigere Untersuchungen
bringen ihn dazu, vom generellen auf das partielle Niveau überzugehen; er
betrachtet einzelne Fälle von Wohlstandsänderungen aufgrund von Veränderungen
auf einem einzelnen Markt unter der ceteris paribus Annahme auf allen anderen
Märkten. Individuelle (relative) Nutzenveränderungen werden mit Hilfe der
Konsumentenrente bestimmt. Dabei wird nach Hicks nicht berücksichtigt, das
Preisänderungen Einfluss auf das Realeinkommen des Individuums haben, also
einen Einkommenseffekt. Diese Vernachlässigung lässt sich wissenschaftlich mit
einem konstanten Grenznutzen des Geldes rechtfertigen, was in der Realität nur
dann der Fall ist, wenn die Gutausgaben nur einen kleinen Teil der gesamten
individuellen Konsumausgaben ausmachen. Hieraus ableitend lässt sich die
Konzeption der Konsumentenrente auf alle Konsumenten übertragen, indem man
davon ausgeht, dass die betrachteten Konsumenten häufig der gleichen
Einkommensklasse angehören und somit eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist.
Marshall zeigt die Möglichkeit auf,
durch staatliche Wirtschaftspolitik einen höheren gesellschaftlichen Wohlstand
als bei vollständiger Konkurrenz zu erreichen. Die Untersuchung von Besteuerung
und Subvention ergibt gesellschaftlichen Wohlstandsgewinn, wenn die Güter
besteuert werden, deren Produktionskosten mit zunehmender Ausbringungsmenge
(stark) ansteigen und mit den Steuereinnahmen die Güter subventioniert werden,
deren Produktionskosten mit zunehmender Ausbringungsmenge (stark) abnehmen; die
Einbeziehung einer Produzentenrente würde das Ergebnis jedoch ändern. Bei einer
solchen Untersuchung ist ein empirisch genauer Verlauf der Angebots- und
Nachfragekurven nur feststellbar, wenn man über die Elastizitäten in allen
Punkten der Kurven informiert wäre. Problematisch ist auch die Verteilung der
Lasten der Besteuerung und der Vorteile der Subventionierung, bzw. die
Kostenzuteilung der jeweiligen Politik.
In der Industrieökonomik spricht man dann von allokativer Effizienz, wenn
die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente maximal ist. Zusammen mit der
„technischen Effizienz“ (im Sinne kostenminimaler Produktion) und der
„qualitativen Effizienz“ (bezogen auf die Qualitätsmerkmale der Produkte)
bildet die „allokative Effizienz“ die drei Subkriterien der
„gesamtwirtschaftlichen Effizienz“.
Pigou
In seiner rein deskriptiven Betrachtung verwendet Pigou das Volkseinkommen
als Index für den ökonomischen Wohlstand der Gesellschaft; hiernach wird das
Gesamtnutzenniveau der Individuen durch die Güter und Dienstleistungen
bestimmt, die in einer Periode produziert und verteilt werden. Obwohl er die
Konsumentenrente zur Nutzenmessung für besser geeignet hält, die Intensität
bestimmter individueller Güterwünsche darzustellen, sieht er unüberwindbare
Schwierigkeiten in der notwendigen Datenbeschaffung.
Zielsetzung ist für ihn die Maximierung des Volkseinkommens durch den
Ausgleich der „sozialen“ Nettogrenzprodukte. Hierzu betrachtet er neben den
privaten auch die sozialen Nettogrenzprodukte von Industrien; so werden externe
Produktionseffekte in die Untersuchung einbezogen. Somit setzt sich das soziale
Nettogrenzprodukt aus dem privaten Nettogrenzprodukt und dem Saldo der
positiven und negativen externen Effekte der Grenzproduktion zusammen. Unter
Annahme abnehmender Grenzerträge bei allen Produktionsprozessen wird das
maximale Volkseinkommen dann erreicht, wenn die sozialen Nettogrenzprodukte
jedes Einsatzfaktors in allen Produktionsprozessen gleich hoch sind. Um dies
bezüglich eines Einsatzfaktors auch zwischen den Industrien zu erreichen
(innerhalb der Industrie sind die privaten Nettogrenzprodukte über den
Wettbewerbsprozess automatisch ausgeglichen), schlägt Pigou in den Fällen, in
denen das soziale Nettogrenzprodukt größer ist als das private, staatliche
Subventionierung vor und dort, wo das soziale Nettogrenzprodukt niedriger ist
als das private, Besteuerung. Damit ist der ökonomischen Gesamtsituation aber
nicht Rechnung getragen, da sich nicht alles mit Geld aufwiegen lässt.
Umweltbelastungen und deren Auswirkung für die Menschen müssen mit anderen
Mitteln (z.B. Standortverlagerung) behandelt werden.
Unter den Annahmen einer konstanten Gesamtproduktion, abnehmender
individueller Grenznutzen der Einkommen und individueller identischer
Nutzenfunktionen, d.h., alle Individuen besitzen die gleiche Fähigkeit, Nutzen
aus einem gegebenen Einkommen zu erzielen, ergibt sich der maximale
Gesamtnutzen für die Gesellschaft bei der Gleichverteilung; dies liegt daran,
weil der Nutzenverlust der Reichen geringer ist als der Nutzengewinn der Armen.
Die sich durch eine Umverteilung ergebenen Probleme z.B. in Form von
Leistunsverweigerungen bei den Individuen, deren Einkommen dabei reduziert wird
entsprechen fehlender Anreize für Individuen, die bereit wären, durch einen
gesteigerten Arbeitseinsatz und Verzicht auf Freizeit ihr Einkommen, und damit
das Gesamteinkommen, zu erhöhen.
Pareto (Paretianische Wohlfahrtsökonomie)
Hier werden keine Nutzenmessungen oder Nutzenvergleiche vorgenommen;
dementsprechend ergibt sich das Wohlstandsniveau nicht als Summe. Das sog.
Pareto-Kriterium (1906) wurde über Kompensationskriterien weiterentwickelt.
Grundlage sind intrapersonelle Aussagen darüber, ob eine ökonomische Situation
im Vergleich zu einer anderen besser, schlechter oder gleich gut ist. Der
gesellschaftliche Wohlstand ist abhängig von dem individuellen Wohlstand bzw.
Nutzenniveau aller Individuen einer Gesellschaft; dabei wird unterstellt, dass
jedes Individuum am besten selbst beurteilen kann, was seiner eigenen Position
am meisten nutzt. Der gesellschaftliche Wohlstand ist eine monoton steigende
Funktion der Nutzenniveaus aller Individuen in einer Gesellschaft. Das
Paretokriterium hat ein stark konservatives Element, denn in den meisten
ökonomischen Entscheidungssituationen bleibt der status quo erhalten, weil es
reicht, dass ein Individuum sich schlechter gestellt fühlt.
Kaldor-Hicks (1939)
Maßnahmen sind auch dann als wohlstandssteigernd zu beurteilen, wenn einige
Individuen dadurch zwar schlechter gestellt werden, diese Individuen aber von
den durch die Maßnahme bessergestellten Individuen so kompensiert werden
können, dass sie wieder ihr altes Nutzenniveau erreichen und trotzdem noch ein
Nutzengewinn für die bessergestellten Individuen zu verzeichnen ist. Somit
bedeutet jede Maßnahme, die eine neue Nutzenmöglichkeitskurve impliziert, die
das Pareto-Feld irgendwo schneidet, nach dem Kalkor-Hicks-Kriterium eine
Wohlstandssteigerung. Problematisch sind die genaue Festlegung der
Kompensationsleistungen sowie die Kosten, die durch die Feststellung und
Transaktion der Kompensation auftreten würden. Das Kriterium ist umstritten, da
es auch Maßnahmen beinhaltet, bei denen die Reichen noch Reicher und die Armen
noch ärmer werden; der Hinweis, dass über einen hinreichend langen Zeitraum
fast alle Individuen besser gestellt sein werden, ist umstritten.
Scitovsky (1941)
Scitovsky weist nach, dass in einigen Fällen nach dem Kaldor-Hicks-Kriterium
ein Maßnahme eine Wohlstandssteigerung bewirkt und eine Umkehr dieser Maßnahme
ebenfalls. In dieser Betrachtung wird von einer Allokation mit Kompensation
ausgegangen, wobei die allokativen Punkte nicht gleich den Punkten der
Kompensation sind; das Problem entsteht, weil die Kompensationspunkte nicht
messbar vergleichbar sind. Deshalb fordert er ein Doppelkriterium, nach dem
eine Maßnahme als wohlstandssteigernd zu betrachten ist, wenn sowohl das
Kaldo-Hicks-Kriterium erfüllt ist und zudem ein Rückgängigmachen der Maßnahme
nach dem Kaldor-Hicks-Kriterium keine Wohlstandssteigerung impliziert. Hiernach
kann nur noch dann eine eindeutige Aussage gemacht werden, wenn die
realisierten Verteilungen alle entweder rechts oder links des Schnittpunktes
der Nutzenmöglichkeitskurven liegen.
Samuelson
Während nach Kaldor-Hicks ein Politikwechsel nur lediglich aus einer
Ausgangssituation verglichen wird, beweißt Scitovsky einen Widerspruch aus zwei
Ausgangssituationen, weil Ausgangs- und Ergebnissituationen permutativ
miteinander verglichen werden. Samuelson fordert, dass alle in der Ausgangs-
und Ergebnissituation denkbaren Nutzenverteilungen des Politikwechsels
miteinander verglichen werden müssen. Hieraus ergibt auch das
Scitovsky-Doppelkriterium einen Widerspruch, da die realisierten Verteilungen
nicht mehr nur rechts oder nur links des Schnittpunktes der
Nutzenmöglichkeitskurven liegen. Von einer eindeutigen Wohlstandssteigerung
kann somit nur dann gesprochen werden, wenn die aus der Maßnahme erbrachte
Nutzenmöglichkeitskurve in jedem Punkt weiter vom Ursprung entfernt ist als die
Nutzenmöglichkeitskuve der Ausgangssituation, d.h. die Kurven dürfen sich nicht
schneiden. Da die Zuhilfenahme des Konstrukts der hypothetischen Kompensation
dazu führt, dass noch weniger Maßnahmen beurteilt werden können, als nach dem
Pareto-Prinzip in seinem Urzustand, kann man das Samuelson-Kriterium als
Unmöglichkeitskriterium bezeichnen, da sich in einem gewissen zentralen Bereich
alternativer Warenkörbe nahezu alle dazugehörigen Nutzenmöglichkeitskurven
überschneiden. Der gescheiterte Versuch, jegliche Beurteilung von
Verteilungswirkungen über die paretianische Wohlfahrtsökonomie zu umgehen
impliziert, dass ohne ein zusätzliches Werturteil über die Güter- bzw.
Nutzenverteilung kaum eindeutige Wohlstandsaussagen getroffen werden können.
Dieses Werturteil in Form einer Wohlfahrtsfunktion entspricht denn auch dem
eigentlichen Engagement Samuelsons. Ein Wohlfahrtskriterium unter
Berücksichtigung von Verteilungswirkungen ist im paretianischen Sinne solange
nicht möglich, wie die ordinalen Nutzenniveaus der Individuen nicht
interpersonell vergleichbar sind; der Versuch, solche Kriterien (Kaldor-Hicks,
Scitovsky, Samuelson s.o.) auf der Grundlage einer ordinalen Nutzenkonzeption
aufzubauen ist fehlgeschlagen.
Bergson (1938) und Samuelson
Für Bergson geht es unter dem Begriff Wohlfahrtsfunktion darum, die
Bedingungen anzugeben, die zur Ableitung eines eindeutigen ökonomischen
Wohlfahrtsmaximums (optimum optimorum) notwendig sind. Hierfür muss zum
paretianischen Werturteil (Pareto-Prinzip) erfüllt sein: 1. Alle möglichen
Wohlstandssituationen müssen in eine vollständige, konsistente Ordnung gebracht
werden und 2. Es muss eine gewünschte Güter-/Nutzenverteilung zwischen den
Individuen festgelegt werden.
In einer vollständigen Ordnung werden eine unendliche Schar von
Nutzenmöglichkeitskuven (entsprechend der Anzahl möglicher Warenkörbe) ordninal
miteinander verglichen. Es wird eine äußere Umhüllende zu diesen
Nutzenmöglichkeitskurven konstruiert (nach Samuelson), welche die Grenze der
möglichen Nutzenkombinationen (Wohlstandsgrenze) angibt, die mit gegebenen
Ressourcen erreicht werden können. Mit Hilfe gesellschaftlicher
Indiffirenzkurven, die sich nicht schneiden dürfen, ist eine Bewertung unterschiedlicher
Nutzen- und Güterverteilungen möglich; jede sog. social-indifference-curve, die
weiter vom Ursprung entfernt ist, repräsentiert ein höheres gesellschaftliches
Wohlstandsniveau. Die Konvexität der
Kurven bedeutet, wenn das Nutzenniveau des einen Individuums um immer gleiche
Anteile reduziert wird, muss das Nutzenniveau des anderen Individuums um immer
stärker steigende Anteile erhöht werden, um das Gesamtwohlstandsniveau konstant
zu halten. Das sich ergebende Wohlstandsoptimum im Tangentialpunkt von
Wohlstandsgrenze und höchstmöglicher gesellschaftlicher Indifferenzkurve wird
als bestmöglich angenommen. Das Problem der Aufstellung der vollständigen und
transitiven Ordnung aller Wohlstandszustände unter Einbeziehung aller
Individuen einer Gesellschaft löst Samuelson durch die Einführung eines
„ethical observers“ und Bergson fordert irgendwie die Übereinstimmung mit den
in der Gesellschaft vorherrschenden Werten (prevailing values). Diese beiden
unbefriedigenden Lösungen führen zum Versuch Arrows, eine gesellschaftliche
Ordnungsregel näher zu spezifizieren.
Arrow (1953)
Arrow definiert eine Soziale Wohlfahrtsfunktion als eine Regel, die für
alle möglichen individuellen Ordnungen von alternativen sozialen Zuständen eine
gesellschaftliche Ordnung dieser Zustände angibt; er versucht eine
Aggregationsvorschrift zu formulieren, die den unterschiedlichsten Bewertungen
aller Individuen in einer Gesellschaft Rechnung trägt. Unter lediglich
ordinaler interpersonell nicht vergleichbarer Bewertung der unterschiedlichen
Wohlfahrszustände hat jedes Individuum in einer Gesellschaft seine eigenen, auf
seinen persönlichen Werturteilen basierende Vorstellungen über eine
wünschenswerte Präferenzordnung aller Wohlfahrtszustände. Unter logischer
Konsistenz und vier Bedingungen zeigt sich in formaler Analyse, dass keine
Soziale Wohlfahrtsfunktion konstruiert werden kann (Unmöglichkeitstheorem); das
Kernproblem ist die Ablehnung der interpersonellen Vergleichbarkeit. Da hiermit
schon relativ schwache Bedingungen zur Unmöglichkeit führen, erübrigen sich
weitere Überlegungen, spezifischere normative Forderungen an die Soziale
Wohlfahrtsfunktion zu stellen.
Goodman und Markowitz kritisieren, dass nicht alle erhaltbaren
Informationen (z.B. große vs. kleine Abneigung) berücksichtigt werden, da
aufgrund der Unabhängigkeit von irrelevanten Alternativen keine Aussagen über
die Intensität der Befriedigung abgeleitet werden. Sie schlagen daher eine
Präferenzschwellenmethode vor, wonach die Individuen Indifferenzen definieren
und erst, wenn sie tatsächlich einen Unterschied zwischen zwei Alternativen
empfinden, auf ein anderes Indifferenzniveau wechseln, welches sie nummieren.
Die Verfeinerung dieses Vorgehens geht davon aus, dass die Einschätzung
darüber, wann ein Übergang von einem Niveau zum nächsten vorliegt, von allen
Individuen gleich vorgenommen wird, und dass diese Einschätzung unabhängig von
der Höhe des Niveaus ist. Auf der Grundlage dieser kardinalen und
interpersonell vergleichbaren Bewertung lässt sich dann eine Soziale Wohlfahrtsfunktion
konstruieren.
Gesellschaftsvertragstheorien (Hobbes, Locke, Rousseau, Kant)
Thomas Hobbes (1588-1679)
Hobbes geht vom fiktiven Zustand der Anarchie aus, den er Naturzustand
bezeichnet. Hierin sind alle Individuen im Hinblick auf ihre körperlichen und
geistigen Fähigkeiten als gleich anzusehen (körperliche Schwächen sind durch
geistige Stärken ausgeglichen und vice versa) und es herrscht ein Krieg aller
gegen alle, weil jedes Individuum bestrebt ist, seine persönlichen Wünsche zu
befrieden und dies zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führt. Somit gibt es im
Naturzustand kein Eigentum, denn jedem Individuum gehört nur solange etwas, wie
es in der Lage ist, dieses für sich zu sichern; dadurch ist den Individuen auch
jeglicher Anreiz genommen, Zeit und Arbeit für zusätzliche, zukünftige
Befriedigungen zu investieren.
Die Antriebskräfte des menschlichen Handelns sind die Abneigung gegen einen
gewaltsamen Tod, das Verlangen nach einem glücklichen Leben und die Hoffnung,
dieses glückliche Leben durch eigene Anstrengung zu erreichen; die notwendigen
Bedingungen zum Ausleben dieser Leidenschaften bedürfen jedoch den Einsatz von
Vernunft. Die dementsprechende Vernunftlösung ist ein Vertragszustand zwischen
den Individuen, indem jedes Individuum seine persönlichen Freiheiten zugunsten
der anderern selbst einschränkt nach der christlichen Forderung: „Was andere
dir nicht tun sollen, tue ihnen auch nicht!“. Hieraus lässt sich eine
Friedensordnung erreichen, indem alle Individuuen durch Mehrheitsbeschluss alle
ihre Rechte einseitig auf einen mit uneingeschränkter Macht ausgestatteten
Souverän übertragen, der dafür sorgt, dass alle sich an die o.g. Übereinkunft
halten. Der Gesellschaftsvertrag nach Hobbes besteht also aus der
Komplementarität eines Vereinigungsvertrags und eines Unterwerfungsvertrags.
John Locke (1632-1704)
Für Locke befinden sich alle Individuen im Naturzustand, solange sie sich
nicht einigen, eine politische Gemeinschaft miteinander einzugehen; also können
im Naturzustand gegenseitige Versprechen und andere Verträge zwischen den
Individuen geschlossen sein. Alle Individuen sind im Urzustand gleich. Der
Naturzustand muss nicht per se ein Kriegszustand sein, es gibt nämlich im
Urzustand ein natürliches Gesetz, das jedes Individuum durch Vernunft erkennen
kann und das alle verpflichtet, keinem anderen bezüglich Leben, Gesundheit,
Freiheit oder Besitz zu schaden. Eigentumsrechte kann ein Individuum dann
beanspruchen, die es sich durch seine eigene Arbeit selbt geschaffen hat. Das
Vorhandensein von Geld als Zahlungsmittel wird durch ungleichen Arbeitseinsatz
zu ungleichen Eigentumsverhältnissen zwischen den Individuen führen.
Individuelle Verfehlungen des natürlichen Gesetzes dürfen von den betroffenen
Individuen nach seinem eigenen Ermessen gerichtet und vollstreckt werden. Locke
bekennt dabei, dass sich aus einem solchen Naturzustand leicht ein
Kriegszustand entwickeln kann.
Die Annahme dieses natürlichen Gesetzes entspricht im wesentlichen den
Lehren der Scholastiker (Thomas von
Aquin) und prägt wie Hobbes den philosophischen Empirismus, wie er später u.a.
auch von D. Hume vertreten wird; die Scholastiker glauben als einzigen
Unterschied daran, dass das natürliche Gesetz von Gott gegeben (angeboren) ist.
Neben dem Schutz des Lebens sieht Locke im Schutz des persönlichen Besitzes
ein weiteres wesentliches Motiv zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
zwischen den Individuen. Dieser Vertrag besteht aus einem Vereinigungsvertrag,
jedoch nicht aus einem Unterwerfungsvertrag, denn die Gesellschaft behält immer
die höchste Gewalt und darf die Regierung bei Verfehlungen absetzen. Besser als
der Naturzustand gewährleistet eine durch Vertrag konstituierte politische
Gesellschaft den Schutz des Lebens und des persönlichen Besitz. Deshalb sollen
sich die Individuen zu einem politischen Körper unter einer Regierung
zusammenschließen und gegenseitig verpflichten, sich einem Mehrheitsentscheid
zu fügen.
Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)
Der Naturzustand spielt bei Rousseau nur eine geringe Rolle; hier seien die
Individuen vollkommen frei und nur danach bestrebt, diese persönliche Freiheit
zu erhalten, jedoch nicht in einem Kriegszustand. Sinn und Zweck eines
Gesellschaftsvertrages ist, ein moralisches Leben der Individuen zu
ermöglichen, indem es für alle Bereiche festgelegte Rechte und Pflichten gibt.
Dadurch werden dann sowohl Eigentumsverhältnisse konstituiert, als auch eine
„bürgerliche“ Freiheit geschaffen, die auf dem gemeinsamen Willen aller
Individuen in einer Gesellschaft beruht.
Der individuelle Privatwille ist die Verfolgung des persönlichen
Interesses, der Gesamtwille stellt die Summe aller Privatwillen dar. Nicht
gleich dem Gesamtwillen gibt es einen Allgemeinwillen, der das gemeinsame Wohl
aller Individuen befördern soll. Nach Rousseau ist das Gemeinwohl immer
offenbar und mit dem gesunden Menschenverstand wahrzunehmen. Aus unabhängigen
und vollständig informierten Individuen entstehe die Entscheidung, die aus dem
Allgemeinwillen hervorgehe. Somit formuliert Rousseau seinen Gesellschaftsvertrag
als die Vereinigung aller Individuen unter der obersten Richtschnur des
Allgemeinwillens. Dadurch entsteht eine Gesamtkörperschaft, bei der sich alle
Individuen unter den gleichen Bedingungen verpflichten und Anspruch auf die
gleichen Rechte haben. Diese Gesamtkörperschaft ist Souverän und besitzt
oberste gesetzgebende Gewalt im Staat; sie setzt die Regierung ein, die sie mit
der Durchführung der Gesetze beauftragt.
Immanuel Kant (1724-1804)
Bei ihm ist der Naturzustand ein rein theoretisches Konstrukt, indem die
Individuen wegen fehlenden rechtlichen Regelungen nicht vor Gewalttaten sicher
sind. Demgegenüber steht ein aus der praktischen Verbnunft a priori gewonnener
Rechtszustand als eine gesetzliche Ordnung sog. äußerer Handlungen, die das
praktische Zusammenleben der Individuen untereinander regelt. Der
Gesellschaftsvertrag ist eine Vereinigung der Willen aller Individuen
(Gesetzgebung) und erhält die Funktion eines Kriteriums, nach dem die
Rechtmäßigkeit der Öffentlichen Gesetze beurteilt werden soll; es handelt sich
um ein Kriterium des rechlich Erlaubten und Verbotenen. Der
Gesellschaftsvertrag ist eine theoretischen Konzeption, eine reine
Vernunftidee.
Harsanyi
Nach Harsanyi soll die gesellschaftliche Wohlfahrt auf den Nutzenfunktionen
aller Individuen basieren. Einen hierfür notwendigen fairen Kompromiss hält er
für möglich, wenn man die Betrachtung von den „persönlichen Präferenzen“
loslöst und auf die „ethischen Präferenzen“ abstellt. Dabei versteht er unter
ethischen Präferenzen die Bewertungen von unterschiedlichen gesellschaftlichen
Zuständen durch ein Individuum, das nicht weiß, welche Stellung es in der
Gesellschaft einnimmt (vergl. Rousseau); das bedeutet, dass das Individuum,
welches ein gesellschaftliches Werturteil trifft, wie ein unparteiischer und
mitfühlender Beobachter entscheiden soll (verl. Adam Smith). Dieser
unparteiische und mitfühlende Beobachter entscheidet rational im Zustand der
Ungewissheit, d.h., für alle Ereignisse existieren keine bekannten objektiven
Wahrscheinlichkeiten und man muss zum Rechnen deshalb allen möglichen
Ereignissen subjektive Wahrscheinlichkeiten zuordnen. Da der unparteiische
Beobachter nicht weiß, welches Nutzenniveau er in einer Gesellschaft erreichen
wird, ist es vernünftig anzunehmen, dass er mit jeweils der gleichen
Wahrscheinlichkeit irgendein Nutzenniveau realisiert. Es wird das
Gesellschaftssystem gewählt, deren arithmetisches Mittel der Nutzenniveaus am
höchsten ist. Im Gegensatz zu den klassischen Utilitaristen wird nicht nach der
maximalen Summe der individuellen Nutzen das Gesellschaftssystem bestimmt,
sondern nach dem arithmetischen Mittel; vorteilhaft ist hierbei, dass ein
Bevölkerungswachstum im arithmetischen Mittel besser berücksichtigt sind.
Vier Rationalitätspostulate führen dazu, dass man eine kardinale Nutzen-
oder Wohlfahrtsfunktion erhält, die bis auf positiv lineare Transformation
eindeutig ist; sowohl die ethischen wie die persönlichen Präferenzen erfüllen
diese Postulate. Der unparteiische Beobachter entscheidet nach dem Paretoprinzip,
wobei alle individuellen Nutzenfunktionen mit der gleichen Gewichtung 1/n in
die gesellschaftliche Wohlfahrstfunktion eingehen, wobei die einzelnen
Nutzenfunktionen alle in gleichen Nutzeneinheiten ausgedrückt werden müssen.
Somit ist WB = 1/n åi=1...n Ui
Harshanyi´s Rückgriff auf interpersonelle Nutzenvergleiche begründet er aus
der empirischen Tatsache, dass alle Individuen tägliche interpersonelle
Nutzenvergleiche vornehmen oder es zumindest versuchen (Beispiel: Welcher
Freund würde sich mehr über eine abzugebene Konzertkarte freuen?). Sein
Vorschlag ist nun, dass der unparteiische Beobachter, der ein ethisches
Werturteil trifft, sich in die Position der Individuen versetzen soll, die von
seiner Entscheidung betroffen sind. Hierzu muss er sich in die physischen,
ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen des betrachteten Individuums
hineinversetzen und versuchen, nach dessen persönlichen Prüferenzen zu
beurteilen. Dieses „Ähnlichkeitspostulat“, dass die psychologischen Reaktionen
aller Individuen den gleichen grundlegenden Gesetzen folgen, reduziert alle
interpersonellen Nutzenvergleiche auf intrapersonelle Vergleiche des
unparteiischen Beobachters. In jedem Falle braucht man für derlei Vergleiche
ein Menge an Informationen über die betrachteten Indivieuen. Um
zufriedenstellende Nutzenvergleiche zu erhalten, sollten mehrere Individuen
versuchen, wie ein unparteiischer Beobachter zu entscheiden und dabei zu
weitgehend gleichen Ergebnissen kommen.
Harshanyi selbst betrachtet seine Theorie als eindeutig
regelutilitaristische Variante. Als besonderen Vorteil hierbei sieht er, dass
es sich um eine Theorie handelt, bei der die zu treffenden Enscheidungen in
hohem Maße einschätzbar sind. Der hierbei vorhandene Erwatungseffekt ergibt,
dass zukünftige Entscheidungen mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussgesat werden
können. Der Anreizeffekt bewirkt, dass aufgrund des gestiegenen Vertrauens der
Individuen untereinander vermehrt nützliche Handlungen auch für anderer
Individuen durchgeführt werden.
Ralws
Aus einem im Urzustand herrschenden Schleier der Unwissenheit, in der die
Individuen weder wissen, welche Stellung sie in der Gesellschaft einnehmen,
noch welche natürlichen Fähigkeiten wie Intelligenz oder Körperkraft sie
besitzen, in dem sie aber auch keine psychologischen Neigungen wie z.B. Neid
haben, folgert Ralws seine Grundsätze der Gerechtigkeit; darüber hinaus ist
weder der wirtschaftliche und politische, als auch der technische und
kulturelle Entwicklungsstand der Gesellschaft den Individuen bekannt.
Erster Grundsatz:
Jederman hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher
Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
Zweiter Grundsatz:
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen so beschaffen sein, dass
sie den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen
(Differenzprinzip) und mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen
gemäß fairer Chancengleicheit offenstehen.
Obwohl beide Grundsätze in lexikographischer Ordnung stehen, soll der
uneingeschränkte Vorrang der Freiheit nur in Gesellschaften gelten, die einen
gewissen sozialen und materiellen Grundstandard erreicht haben. Das
Differenzprinzip trägt der Auffassung Rechnung, dass die gesellschaftliche
Wohlfahrt auch von der Verteilung zwischen den Individuen abhängt.
Ungleichheiten werden solange zugelassen, wie von der dadurch erreichten
Sozialproduktssteigerung (Nutzensteigerung) auch die am schlechtest gestellten
Individuen profitieren können. Das Prinzip hat seine Schwächen in einem
trade-off zwischen Gruppen bzw. Individuen (Gruppen, die nicht die
schlechtesten sind, können verschlechtert werden), sowie, der ausschließlichen
Betrachtung der am schlechtesten gestellten Gruppe bzw. Individuen.
Harshanyi kommt über die Gleichwahrscheinlichkeit auf der Grundlage
subjektiver Wahrscheinlichkeiten zum Kriterium der Maximierung des
Durchschnittsnutzens. Der einzige Unterschied hierzu von Ralws ist, dass er die
Verwendung subjektiver Wahrscheinlichkeiten im Urzustand als nicht
gerechtfertigt ansieht. Denn solche Wahrscheinlichkeiten müssten durch
empirische Beobachtungen begründet sein, was aber im Urzustand fehlt und woraus
er die Maximin-Regel fordert, bei der keine a priori
Eintrittswahrscheinlichkeiten formuliert sind. Diese Regel berücksichtigt
zudem, dass es den Individuen im Urzustand egal sei, ob sie zum Minimum noch
etwas hinzubekämen und, dass sie für das sicher erreichbare Minimum keine
Risiken eingehen würden. Dieses hohe Maß an Risikoaversion, das Ralws den
Individuen im Urzustand unterstellt, wird jedoch auch bezweifelt, da es
zumindest einige Individuen geben wird, die sich für eine unwahrscheinliche
Chance auf Reichtum und Macht entscheiden würden, selbst wenn sie dafür Hunger
und Tod riskieren müssten. Außerdem unterstellt Ralws implizit subjektive Wahrscheinlichkeiten,
da die Maximin-Regel der Möglichkeit, zu den am schlechtest gestellten
Individuen zu gehören, eine Wahrscheinlichkeit von eins (oder nahe eins)
zuordnet.
Die Ermittlung der am schlechtest gestellten Individuen basiert für Ralws
darauf, einen Vergleich der individuellen Ausstattungen mit sog. Grundgütern
(Einkommen, Vermögen, Selbstwertgefühl, Grundrechte seien lexikographisch
gesichert) vorzunehmen. Der Einfachheithalber ermesse sich dies anhand des
Einkommens. Diese Nichtberücksichtigung individueller persönlicher Präferenzen
benötigen keine Annahmen bezüglich der psychologischen Einstellungen der
Individuen; schließlich geht es hier ja auch nur um die Identifizierung der am
schlechtesten gestellten Individuen. Vernachlässigt wird aber, dass Individuen
aus gleichem Einkommen ein ungleiches Maß an Befriedigung erlangen. Einkommen
stellt eine nur grobe Vergleichsmöglichkeit dar. Gerade in Hinblick auf die am
schlechtesten gestellten Individuen wären aber Indikatoren wie Gesundheit, Würde,
Lebensziel oder Selbstachtung ebenso zu berücksichtigen.