Wohlfahrtstheorien der Ökonomen

Nach dem Buch „Zur Verbindung von Ethik und Ökonomie am Beispiel der Wohlfahrstheorie von Frank Schernikau

 

Wohlfahrtstheorie ist im Grunde eine normative Wissenschaft, die ohne Werturteile nicht auskommt; hierin spiegelt sich die ethische Komponente der Ökonomie. Mit Hilfe eines für alle Individuen verbindlichen, gemeinsamen Beurteilungsprinzips (Norm) wird bestimmt, was eine wünschenswerte Wohlfahrssteigerung ist, die zur ethischen Erkenntnis „was sollen wir tun“ führt. Alle hier dargestellten Lehren haben einen wichtigen normativen Aspekt; die Lehren von Marshall, Pigou, den paretianischen Wohlfahrsthoretikern bis Bergson, Samuelson und Arrow sind dabei eher deskriptiv ausgerichtet.

 

Adam Smith

Smith versteht unter Wohlfahrt in seiner Schrift „Theory of Moral Sentiments“ das Wohlbefinden der Individuen innerhalb der Gesellschaft, das sowohl von ökonomischen wie nicht-ökonomischen Faktoren abhängt. Aufgrund von Naturgesetzen (optimistischer Deismus) wird die Wohlfahrt des Menschen aufgrund seiner individuellen Neigungen befördert. Das Selbstinteresse hält den Menschen an, seine Wohlfahrt zu maximieren. Um hierbei sowohl Egoismus als auch Altruismus auszuschließen, orientiert der Mensch sich an einem „unparteiischen Beobachter“ entstanden aus der ethischen Annahme, dass die Menschen stark durch das Gefühl des Mitfühlens geprägt sind. Hiernach ist die Wohlfahrt abhängig vom individuellen Verhalten, dass durch die drei Haupttugenden Klugheit, Gerechtigkeit und Wohltätigkeit gespeißt wird.

Klugheit ist in diesem Zusammenhang die Sorge eines Individuums um seine Gesundheit, seinen Wohlstand und sein Ansehen.

Gerechtigkeit ist in lexikographischer Reihenfolge der Schutz des Lebens und der Person der Mitmenschen, der Schutz des Eigentums anderer und der Schutz von persönlichen Rechten und vor Vertragsbrüchen.

Wohltätigkeit sind Handlungen, die aus Beweggründen wie Großzügigkeit, Menschlichkeit, Güte, Mitleid und gegenseitiger Achtung entspringen.

Von besonderer Bedeutung ist dann das Niveau und die Verteilung des Wohlstands. Dabei muss der gesellschaftliche Wohlstand erst ein gewisses Niveau haben, damit die moralischen Tugenden verfolgt werden. Die lebensnotwendigen Güter sind fast gleichmäßig zwischen Armen und Reichen verteilt, da diese von allen auch in gleichen Mengen verzehrt werden. Die Ungleichverteilung der nicht lebensnotwendigen Güter zwischen Reich und Arm ist die Antriebskraft für die Individuen, den ökonomischen Wohlstand zu erhöhen. Die Erhöhung der Wohlfahrt ist damit dann nicht gegeben, wenn die ungleichen wirtschaftlichen Situationen zu Zerrüttungen in der Gesellschaft führen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die moralischen Tugenden dabei eingehalten werden; eine Lebenslage soll nur dann einer anderen vorgezogen werden, wenn die Regeln der Klugheit und der Gerechtigkeit dies gestatten.  Smith vertritt nicht die Meinung, dass der Wert soziales Tugenden sich aus deren Nützlichkeit ergibt. Ebenso distanziert er sich davon, den Nutzen als Motiv individueller wirtschaftlicher Handlungen anzusehen. Treibende Kraft des Erwerbsstrebens ist die Vorstellung der Erlangung von Wohlstand und Ansehen; der hieraus entstehende Nutzen für das Individuum ist gering, diese „Täuschung“ ist jedoch notwendig für den wirtschaftlichen Fortschritt. Das Zusammenspiel von moralischen Tugenden und ökonomischen Aktivitäten fördert, wie von einer unsichtbaren Hand gelenkt, die gesellschaftliche Wohlfahrt.

 

Utilitarismus

Nutzen wird deskriptiv zur Erklärung von Motivation menschlicher Handlungen z.B. von David Hume herangezogen.

 

Jeremy Bentham

Nach Bentham ist der Nutzen ein Kriterium moralisch richtigen Handelns, an dem alle Individuen ihr Verhalten ausrichten sollen. Es handelt sich dabei um einen operativen Maßstab, um ein hedonistisches (lustbetonten) Kalkül. Hiernach ist der Maßstab für richtiges Handeln die Förderung von Lust und Freude, bzw. die Vermeidung von Unlust und Leid. Dies ist das oberste Wertprinzip, das nicht bewiesen werden kann (non-kognitivistischer Standpunkt), da eine Beweiskette ihgendwo anfangen muss. Nach dem hedonistischen Kalkül werden die Werte aller Freuden und Leiden für alle von einer Handlung betroffenen Individuen aufaddiert und die Bilanz saldiert.

Wert von Freude oder Leid ist abhängig von Intensität und Dauer der Empfindung einerseits und von Gewissheit und Nähe des Eintretens andererseits. Außerdem wird berücksichtigt, inwieweit aus einer Handlung noch weitere sekundäre Empfindungen von Freude und Leid folgen können. Der Gesamtwert jeder Handlungsmöglichkeit ist zu maximieren. Dabei soll das Glück derjehnigen vermehrt werden, deren Interesse zur Debatte steht, d.h. beim Individuum das Glück des Individuums, bei der Gesellschaft das Glück der Gesellschaft; das Individuum soll seine eigenen (egoistischen) Interessen verfolgen. Bentham nimmt eine Konvergenz zwischen den langfristigen Interessen eines Individuums und den Interessen der Gesellschaft an.

Bentham wird als Generalnorm das „größte Glück der größten Zahl“ zugeschrieben. In den Fällen, in denen eine gleichzeitige Maximierung des Glücks und der Anzahl der Betroffenen nicht möglich ist, spricht er sich für die Maximierung des Glücks aus. Geld ist dabei die entscheidende Variable einer Regierung zur Förderung des Glücks unter den Gesellschaftsmitgliedern, jedoch ist das Verhätnis zwischen Geld und Nutzen nicht linear. Eine Gleichverteilung ist für ihn nicht geeignet, das „größte Göück“ der Gesellschaft zu fördern, insbesondere, da Umverteilungen auch zu Leid bei den Gebern führt.

 

John Stuart Mill

Mill definiert das Nutzenprinzip ähnlich wie Bentham; der wichtigste Unterschied ist dabei, dass der Wert einer Freude auch von der Qualität dieses Gefühls abhängt. Er setzt als Beurteilungsinstanz das Empfindungs- und Urteilsvermögen derjehnigen, die sowohl quantitative wie qualitative Freuden erfahren; die Messung der Freude mit Hilfe des hedonistischen Kalküls ist aussichtslos. Hieraus entwickelt er seinen universalistischen Standpunkt, dass es das oberste Prinzip (insbesondere für die Mitglieder der Regierung) sei, das größte Glück aller Individuen insgesamt zu erstreben. Nur das (machtlose) Individuum genügt die Berücksichtigung des eigenen Glücks bzw. weniger Individuen. Der naturalistische Fehlschluss, dass aus der empirischen Beobachtung, dass die Menschen nach Glück streben folgt, dass dieses auch zu erstreben sei ist fraglich sowie, dass das allgemeine Glück ein Gut für die Gesamtheit der Individuen sei, weil für jedes einzelne Individuum sein Glück ein Gut ist.

Beim Versuch „das Problem der Gerechtigkeit im Utilitarismus“ zu beseitigen, fordert Mill, dass jeder seiner Leistung entsprechend verdienen solle. Weiter sagt er, dass jede soziale Ungerechtigkeit, deren gesellschaftlicher Nutzen nicht einsichtig ist, unrechtmäßig sei.

 

Handlungsutilitarismus (auf der Grundlage von Bentham)

Jedes Individuum soll so handeln, dass es die Folgen jeder einzelnen Handlung für die Wohlfahrt der Allgemeinheit abschätzt und aus der Menge der in einer Situation möglichen Handlungen diejehnige wählt, welche im Sinne des Benthamschen Nutzenprinzips zu den besten Folgen führt; der Wert einer Handlung hängt dabei ausschließlich von den Folgen ab. Als Massstab diene das hedonistische Kalkül. Das Problem der Folgenabschätzung sei durch Fausregeln als grobe Leitlinien umgangen; hierbei sei soweit möglich die Wahrscheinlichkeitsrechnung einbezogen.

 

Regelutilitarismus (auf der Grundlange von Mill)

Eine Handlung ist dann gerechtfertigt, wenn sie im Nutzenmaximum bestimmten moralischen Regeln genügt. Die Richtigkeit einer Handlung hängt nicht von den tatsächlichen, sondern hypothetischen Folgen ab, d.h. von den Folgen, die wahrscheinlich eintreten würden, wenn alle Individuen in der gleichen Situation genauso handeln würden.

Auch nach Harrod ist die Verallgemeinerung einer Handlung das Beurteilungskriterium; hier besteht eine enge Beziehung zu Kants kategorischem Imperativ sinngemäß: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ So bestimmt sich der Wert einer Handlungsweise nach den Konsequenzen, die wahrscheinlich eintreten werden, wenn alle Individuen diese Handlungsweise vollziehen.

 

Die ökonomische Grenznutzentheorie nach Gossen (1854), Jevons (1871), Menger (1871) und Walras (1874)

Nach Gossen strebt der Mensch nach einem Maximum an Glück und richtet seine Handlungen so ein, dass die Summe seines Lebensgenusses ein Größtes werde; dabei ist es notwendig, im gegenseitigen Austausch mit dem eigenen Wohl zugleich das Wohl der Nebenmenschen zu fördern. Maßeinheit ist das Geld, was es kosten würde, die Genussmittel zu kaufen; Lebensgenüsse sind dabei nicht interpersonell vergleichbar. Neben seinem ersten Gesetz, dessen Funktion sowohl konkav, konvex als auch Mischform sein kann, gibt es ein zweites, wonach alle relativen Genüsse gleich sein müssen, da Genüsse genau da abgebrochen werden, wo andere Genüsse diesen „überbietend gleich sind“. Dabei kann Lebensgenuss auch durch Arbeit erreicht werden, wobei dies solange der Fall ist, wie der durch Arbeit geschaffene Lebensgenuss größer ist als die dadurch verursachte Beschwerde. Für die makroökonomische Umsetzung sind nach Gossen freier Handel und Arbeitsteilung notwendig. Das Tauschoptimum ist da erreicht, wo die letzte Einheit, die jedes Individuum von jedem Gegenstand erhält, diesem die gleiche Genussgröße bringt, wie jedem anderen Individuum. Auch Gossen ist für das Leistungsprinzip.

Nach Jevons beschäftigt sich die Ökonomie nur mit den Gefühlen tiefster Rangordnung, denen, die in Verbindung mit Produktion und Konsum stehen. Deshalb besitzen seine ökonomischen Gefühle nur zwei Dimensionen, die Intensität (materielle Mengeneinheiten) und die Dauer (Zeiteinheiten). Ansonsten bekennt er sich zum Untilitarismus Bentham´s im Sinne einer Totalanalyse, in der der ökonomische Wohlstand einer Gesellschaft aus der Aggregation der Summe individueller Befriedigungen (Güterkonsum) und der Summe individueller Leiden (Arbeitsleid u.a.) bestimmt wird.

Menger wurde besonders durch den sog. Methodenstreit zwischen ihm (deduktive Methode) umd Schmoller (induktive Methode) bekannt. Er verwarf die normativ-ethische Betrachtung Bentham´s und Mills zugunsten eines rein deskriptiven Ansatzes.

Auch Walras versucht, rein wissenschaftlichen Wahrheiten nachzugehen und diese zu meistern. So wird seither in der Grenznutzenlehre der Nutzen für eine deskriptive Betrachtungsweise ökonomischer Sachverhalte eingesetzt. Der Nutzen eines Individuums hängt dabei nur noch von den Einflussgrößen ab, die quantitativ erfassbar sind. Die normative Komponente verschwindet vollständig.

 

Alte Wohlfahrtsökonomie (Marshall und Pigou)

Grundannahmen sind, dass der Nutzen in Geldeinheiten messbar ist und deshalb kardinales Maß für den ökonomischen Wohlstand sowie, dass der Nutzen interpersonell vergleichbar ist. Diese Annahmen sind rein faktischer Natur, von denen ausgehend in rein deskriptiver Weise Aussagen darüber abgeleitet werde, wie durch staatliche Maßnamen gesellschaftliche Wohlstandssteigerungen erreicht werden können.

 

Marshall

Nach Marshall fehlt der Wissenschaft für einen ethischen Kalkulus Benthamscher Art ein geeignetes Messsystem. Sorgfältigere Untersuchungen bringen ihn dazu, vom generellen auf das partielle Niveau überzugehen; er betrachtet einzelne Fälle von Wohlstandsänderungen aufgrund von Veränderungen auf einem einzelnen Markt unter der ceteris paribus Annahme auf allen anderen Märkten. Individuelle (relative) Nutzenveränderungen werden mit Hilfe der Konsumentenrente bestimmt. Dabei wird nach Hicks nicht berücksichtigt, das Preisänderungen Einfluss auf das Realeinkommen des Individuums haben, also einen Einkommenseffekt. Diese Vernachlässigung lässt sich wissenschaftlich mit einem konstanten Grenznutzen des Geldes rechtfertigen, was in der Realität nur dann der Fall ist, wenn die Gutausgaben nur einen kleinen Teil der gesamten individuellen Konsumausgaben ausmachen. Hieraus ableitend lässt sich die Konzeption der Konsumentenrente auf alle Konsumenten übertragen, indem man davon ausgeht, dass die betrachteten Konsumenten häufig der gleichen Einkommensklasse angehören und somit eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist.

Marshall  zeigt die Möglichkeit auf, durch staatliche Wirtschaftspolitik einen höheren gesellschaftlichen Wohlstand als bei vollständiger Konkurrenz zu erreichen. Die Untersuchung von Besteuerung und Subvention ergibt gesellschaftlichen Wohlstandsgewinn, wenn die Güter besteuert werden, deren Produktionskosten mit zunehmender Ausbringungsmenge (stark) ansteigen und mit den Steuereinnahmen die Güter subventioniert werden, deren Produktionskosten mit zunehmender Ausbringungsmenge (stark) abnehmen; die Einbeziehung einer Produzentenrente würde das Ergebnis jedoch ändern. Bei einer solchen Untersuchung ist ein empirisch genauer Verlauf der Angebots- und Nachfragekurven nur feststellbar, wenn man über die Elastizitäten in allen Punkten der Kurven informiert wäre. Problematisch ist auch die Verteilung der Lasten der Besteuerung und der Vorteile der Subventionierung, bzw. die Kostenzuteilung der jeweiligen Politik.

In der Industrieökonomik spricht man dann von allokativer Effizienz, wenn die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente maximal ist. Zusammen mit der „technischen Effizienz“ (im Sinne kostenminimaler Produktion) und der „qualitativen Effizienz“ (bezogen auf die Qualitätsmerkmale der Produkte) bildet die „allokative Effizienz“ die drei Subkriterien der „gesamtwirtschaftlichen Effizienz“.

 

Pigou

In seiner rein deskriptiven Betrachtung verwendet Pigou das Volkseinkommen als Index für den ökonomischen Wohlstand der Gesellschaft; hiernach wird das Gesamtnutzenniveau der Individuen durch die Güter und Dienstleistungen bestimmt, die in einer Periode produziert und verteilt werden. Obwohl er die Konsumentenrente zur Nutzenmessung für besser geeignet hält, die Intensität bestimmter individueller Güterwünsche darzustellen, sieht er unüberwindbare Schwierigkeiten in der notwendigen Datenbeschaffung.

Zielsetzung ist für ihn die Maximierung des Volkseinkommens durch den Ausgleich der „sozialen“ Nettogrenzprodukte. Hierzu betrachtet er neben den privaten auch die sozialen Nettogrenzprodukte von Industrien; so werden externe Produktionseffekte in die Untersuchung einbezogen. Somit setzt sich das soziale Nettogrenzprodukt aus dem privaten Nettogrenzprodukt und dem Saldo der positiven und negativen externen Effekte der Grenzproduktion zusammen. Unter Annahme abnehmender Grenzerträge bei allen Produktionsprozessen wird das maximale Volkseinkommen dann erreicht, wenn die sozialen Nettogrenzprodukte jedes Einsatzfaktors in allen Produktionsprozessen gleich hoch sind. Um dies bezüglich eines Einsatzfaktors auch zwischen den Industrien zu erreichen (innerhalb der Industrie sind die privaten Nettogrenzprodukte über den Wettbewerbsprozess automatisch ausgeglichen), schlägt Pigou in den Fällen, in denen das soziale Nettogrenzprodukt größer ist als das private, staatliche Subventionierung vor und dort, wo das soziale Nettogrenzprodukt niedriger ist als das private, Besteuerung. Damit ist der ökonomischen Gesamtsituation aber nicht Rechnung getragen, da sich nicht alles mit Geld aufwiegen lässt. Umweltbelastungen und deren Auswirkung für die Menschen müssen mit anderen Mitteln (z.B. Standortverlagerung) behandelt werden.

Unter den Annahmen einer konstanten Gesamtproduktion, abnehmender individueller Grenznutzen der Einkommen und individueller identischer Nutzenfunktionen, d.h., alle Individuen besitzen die gleiche Fähigkeit, Nutzen aus einem gegebenen Einkommen zu erzielen, ergibt sich der maximale Gesamtnutzen für die Gesellschaft bei der Gleichverteilung; dies liegt daran, weil der Nutzenverlust der Reichen geringer ist als der Nutzengewinn der Armen. Die sich durch eine Umverteilung ergebenen Probleme z.B. in Form von Leistunsverweigerungen bei den Individuen, deren Einkommen dabei reduziert wird entsprechen fehlender Anreize für Individuen, die bereit wären, durch einen gesteigerten Arbeitseinsatz und Verzicht auf Freizeit ihr Einkommen, und damit das Gesamteinkommen, zu erhöhen.

 

Pareto (Paretianische Wohlfahrtsökonomie)

Hier werden keine Nutzenmessungen oder Nutzenvergleiche vorgenommen; dementsprechend ergibt sich das Wohlstandsniveau nicht als Summe. Das sog. Pareto-Kriterium (1906) wurde über Kompensationskriterien weiterentwickelt. Grundlage sind intrapersonelle Aussagen darüber, ob eine ökonomische Situation im Vergleich zu einer anderen besser, schlechter oder gleich gut ist. Der gesellschaftliche Wohlstand ist abhängig von dem individuellen Wohlstand bzw. Nutzenniveau aller Individuen einer Gesellschaft; dabei wird unterstellt, dass jedes Individuum am besten selbst beurteilen kann, was seiner eigenen Position am meisten nutzt. Der gesellschaftliche Wohlstand ist eine monoton steigende Funktion der Nutzenniveaus aller Individuen in einer Gesellschaft. Das Paretokriterium hat ein stark konservatives Element, denn in den meisten ökonomischen Entscheidungssituationen bleibt der status quo erhalten, weil es reicht, dass ein Individuum sich schlechter gestellt fühlt.

Kaldor-Hicks (1939)

Maßnahmen sind auch dann als wohlstandssteigernd zu beurteilen, wenn einige Individuen dadurch zwar schlechter gestellt werden, diese Individuen aber von den durch die Maßnahme bessergestellten Individuen so kompensiert werden können, dass sie wieder ihr altes Nutzenniveau erreichen und trotzdem noch ein Nutzengewinn für die bessergestellten Individuen zu verzeichnen ist. Somit bedeutet jede Maßnahme, die eine neue Nutzenmöglichkeitskurve impliziert, die das Pareto-Feld irgendwo schneidet, nach dem Kalkor-Hicks-Kriterium eine Wohlstandssteigerung. Problematisch sind die genaue Festlegung der Kompensationsleistungen sowie die Kosten, die durch die Feststellung und Transaktion der Kompensation auftreten würden. Das Kriterium ist umstritten, da es auch Maßnahmen beinhaltet, bei denen die Reichen noch Reicher und die Armen noch ärmer werden; der Hinweis, dass über einen hinreichend langen Zeitraum fast alle Individuen besser gestellt sein werden, ist umstritten.

Scitovsky (1941)

Scitovsky weist nach, dass in einigen Fällen nach dem Kaldor-Hicks-Kriterium ein Maßnahme eine Wohlstandssteigerung bewirkt und eine Umkehr dieser Maßnahme ebenfalls. In dieser Betrachtung wird von einer Allokation mit Kompensation ausgegangen, wobei die allokativen Punkte nicht gleich den Punkten der Kompensation sind; das Problem entsteht, weil die Kompensationspunkte nicht messbar vergleichbar sind. Deshalb fordert er ein Doppelkriterium, nach dem eine Maßnahme als wohlstandssteigernd zu betrachten ist, wenn sowohl das Kaldo-Hicks-Kriterium erfüllt ist und zudem ein Rückgängigmachen der Maßnahme nach dem Kaldor-Hicks-Kriterium keine Wohlstandssteigerung impliziert. Hiernach kann nur noch dann eine eindeutige Aussage gemacht werden, wenn die realisierten Verteilungen alle entweder rechts oder links des Schnittpunktes der Nutzenmöglichkeitskurven liegen.

Samuelson

Während nach Kaldor-Hicks ein Politikwechsel nur lediglich aus einer Ausgangssituation verglichen wird, beweißt Scitovsky einen Widerspruch aus zwei Ausgangssituationen, weil Ausgangs- und Ergebnissituationen permutativ miteinander verglichen werden. Samuelson fordert, dass alle in der Ausgangs- und Ergebnissituation denkbaren Nutzenverteilungen des Politikwechsels miteinander verglichen werden müssen. Hieraus ergibt auch das Scitovsky-Doppelkriterium einen Widerspruch, da die realisierten Verteilungen nicht mehr nur rechts oder nur links des Schnittpunktes der Nutzenmöglichkeitskurven liegen. Von einer eindeutigen Wohlstandssteigerung kann somit nur dann gesprochen werden, wenn die aus der Maßnahme erbrachte Nutzenmöglichkeitskurve in jedem Punkt weiter vom Ursprung entfernt ist als die Nutzenmöglichkeitskuve der Ausgangssituation, d.h. die Kurven dürfen sich nicht schneiden. Da die Zuhilfenahme des Konstrukts der hypothetischen Kompensation dazu führt, dass noch weniger Maßnahmen beurteilt werden können, als nach dem Pareto-Prinzip in seinem Urzustand, kann man das Samuelson-Kriterium als Unmöglichkeitskriterium bezeichnen, da sich in einem gewissen zentralen Bereich alternativer Warenkörbe nahezu alle dazugehörigen Nutzenmöglichkeitskurven überschneiden. Der gescheiterte Versuch, jegliche Beurteilung von Verteilungswirkungen über die paretianische Wohlfahrtsökonomie zu umgehen impliziert, dass ohne ein zusätzliches Werturteil über die Güter- bzw. Nutzenverteilung kaum eindeutige Wohlstandsaussagen getroffen werden können. Dieses Werturteil in Form einer Wohlfahrtsfunktion entspricht denn auch dem eigentlichen Engagement Samuelsons. Ein Wohlfahrtskriterium unter Berücksichtigung von Verteilungswirkungen ist im paretianischen Sinne solange nicht möglich, wie die ordinalen Nutzenniveaus der Individuen nicht interpersonell vergleichbar sind; der Versuch, solche Kriterien (Kaldor-Hicks, Scitovsky, Samuelson s.o.) auf der Grundlage einer ordinalen Nutzenkonzeption aufzubauen ist fehlgeschlagen.

 

Bergson (1938) und Samuelson

Für Bergson geht es unter dem Begriff Wohlfahrtsfunktion darum, die Bedingungen anzugeben, die zur Ableitung eines eindeutigen ökonomischen Wohlfahrtsmaximums (optimum optimorum) notwendig sind. Hierfür muss zum paretianischen Werturteil (Pareto-Prinzip) erfüllt sein: 1. Alle möglichen Wohlstandssituationen müssen in eine vollständige, konsistente Ordnung gebracht werden und 2. Es muss eine gewünschte Güter-/Nutzenverteilung zwischen den Individuen festgelegt werden.

In einer vollständigen Ordnung werden eine unendliche Schar von Nutzenmöglichkeitskuven (entsprechend der Anzahl möglicher Warenkörbe) ordninal miteinander verglichen. Es wird eine äußere Umhüllende zu diesen Nutzenmöglichkeitskurven konstruiert (nach Samuelson), welche die Grenze der möglichen Nutzenkombinationen (Wohlstandsgrenze) angibt, die mit gegebenen Ressourcen erreicht werden können. Mit Hilfe gesellschaftlicher Indiffirenzkurven, die sich nicht schneiden dürfen, ist eine Bewertung unterschiedlicher Nutzen- und Güterverteilungen möglich; jede sog. social-indifference-curve, die weiter vom Ursprung entfernt ist, repräsentiert ein höheres gesellschaftliches Wohlstandsniveau.  Die Konvexität der Kurven bedeutet, wenn das Nutzenniveau des einen Individuums um immer gleiche Anteile reduziert wird, muss das Nutzenniveau des anderen Individuums um immer stärker steigende Anteile erhöht werden, um das Gesamtwohlstandsniveau konstant zu halten. Das sich ergebende Wohlstandsoptimum im Tangentialpunkt von Wohlstandsgrenze und höchstmöglicher gesellschaftlicher Indifferenzkurve wird als bestmöglich angenommen. Das Problem der Aufstellung der vollständigen und transitiven Ordnung aller Wohlstandszustände unter Einbeziehung aller Individuen einer Gesellschaft löst Samuelson durch die Einführung eines „ethical observers“ und Bergson fordert irgendwie die Übereinstimmung mit den in der Gesellschaft vorherrschenden Werten (prevailing values). Diese beiden unbefriedigenden Lösungen führen zum Versuch Arrows, eine gesellschaftliche Ordnungsregel näher zu spezifizieren.

 

Arrow (1953)

Arrow definiert eine Soziale Wohlfahrtsfunktion als eine Regel, die für alle möglichen individuellen Ordnungen von alternativen sozialen Zuständen eine gesellschaftliche Ordnung dieser Zustände angibt; er versucht eine Aggregationsvorschrift zu formulieren, die den unterschiedlichsten Bewertungen aller Individuen in einer Gesellschaft Rechnung trägt. Unter lediglich ordinaler interpersonell nicht vergleichbarer Bewertung der unterschiedlichen Wohlfahrszustände hat jedes Individuum in einer Gesellschaft seine eigenen, auf seinen persönlichen Werturteilen basierende Vorstellungen über eine wünschenswerte Präferenzordnung aller Wohlfahrtszustände. Unter logischer Konsistenz und vier Bedingungen zeigt sich in formaler Analyse, dass keine Soziale Wohlfahrtsfunktion konstruiert werden kann (Unmöglichkeitstheorem); das Kernproblem ist die Ablehnung der interpersonellen Vergleichbarkeit. Da hiermit schon relativ schwache Bedingungen zur Unmöglichkeit führen, erübrigen sich weitere Überlegungen, spezifischere normative Forderungen an die Soziale Wohlfahrtsfunktion zu stellen.

Goodman und Markowitz kritisieren, dass nicht alle erhaltbaren Informationen (z.B. große vs. kleine Abneigung) berücksichtigt werden, da aufgrund der Unabhängigkeit von irrelevanten Alternativen keine Aussagen über die Intensität der Befriedigung abgeleitet werden. Sie schlagen daher eine Präferenzschwellenmethode vor, wonach die Individuen Indifferenzen definieren und erst, wenn sie tatsächlich einen Unterschied zwischen zwei Alternativen empfinden, auf ein anderes Indifferenzniveau wechseln, welches sie nummieren. Die Verfeinerung dieses Vorgehens geht davon aus, dass die Einschätzung darüber, wann ein Übergang von einem Niveau zum nächsten vorliegt, von allen Individuen gleich vorgenommen wird, und dass diese Einschätzung unabhängig von der Höhe des Niveaus ist. Auf der Grundlage dieser kardinalen und interpersonell vergleichbaren Bewertung lässt sich dann eine Soziale Wohlfahrtsfunktion konstruieren.

 

Gesellschaftsvertragstheorien (Hobbes, Locke, Rousseau, Kant)

Thomas Hobbes (1588-1679)

Hobbes geht vom fiktiven Zustand der Anarchie aus, den er Naturzustand bezeichnet. Hierin sind alle Individuen im Hinblick auf ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten als gleich anzusehen (körperliche Schwächen sind durch geistige Stärken ausgeglichen und vice versa) und es herrscht ein Krieg aller gegen alle, weil jedes Individuum bestrebt ist, seine persönlichen Wünsche zu befrieden und dies zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führt. Somit gibt es im Naturzustand kein Eigentum, denn jedem Individuum gehört nur solange etwas, wie es in der Lage ist, dieses für sich zu sichern; dadurch ist den Individuen auch jeglicher Anreiz genommen, Zeit und Arbeit für zusätzliche, zukünftige Befriedigungen zu investieren.

Die Antriebskräfte des menschlichen Handelns sind die Abneigung gegen einen gewaltsamen Tod, das Verlangen nach einem glücklichen Leben und die Hoffnung, dieses glückliche Leben durch eigene Anstrengung zu erreichen; die notwendigen Bedingungen zum Ausleben dieser Leidenschaften bedürfen jedoch den Einsatz von Vernunft. Die dementsprechende Vernunftlösung ist ein Vertragszustand zwischen den Individuen, indem jedes Individuum seine persönlichen Freiheiten zugunsten der anderern selbst einschränkt nach der christlichen Forderung: „Was andere dir nicht tun sollen, tue ihnen auch nicht!“. Hieraus lässt sich eine Friedensordnung erreichen, indem alle Individuuen durch Mehrheitsbeschluss alle ihre Rechte einseitig auf einen mit uneingeschränkter Macht ausgestatteten Souverän übertragen, der dafür sorgt, dass alle sich an die o.g. Übereinkunft halten. Der Gesellschaftsvertrag nach Hobbes besteht also aus der Komplementarität eines Vereinigungsvertrags und eines Unterwerfungsvertrags.

 

John Locke (1632-1704)

Für Locke befinden sich alle Individuen im Naturzustand, solange sie sich nicht einigen, eine politische Gemeinschaft miteinander einzugehen; also können im Naturzustand gegenseitige Versprechen und andere Verträge zwischen den Individuen geschlossen sein. Alle Individuen sind im Urzustand gleich. Der Naturzustand muss nicht per se ein Kriegszustand sein, es gibt nämlich im Urzustand ein natürliches Gesetz, das jedes Individuum durch Vernunft erkennen kann und das alle verpflichtet, keinem anderen bezüglich Leben, Gesundheit, Freiheit oder Besitz zu schaden. Eigentumsrechte kann ein Individuum dann beanspruchen, die es sich durch seine eigene Arbeit selbt geschaffen hat. Das Vorhandensein von Geld als Zahlungsmittel wird durch ungleichen Arbeitseinsatz zu ungleichen Eigentumsverhältnissen zwischen den Individuen führen. Individuelle Verfehlungen des natürlichen Gesetzes dürfen von den betroffenen Individuen nach seinem eigenen Ermessen gerichtet und vollstreckt werden. Locke bekennt dabei, dass sich aus einem solchen Naturzustand leicht ein Kriegszustand entwickeln kann.

Die Annahme dieses natürlichen Gesetzes entspricht im wesentlichen den Lehren der  Scholastiker (Thomas von Aquin) und prägt wie Hobbes den philosophischen Empirismus, wie er später u.a. auch von D. Hume vertreten wird; die Scholastiker glauben als einzigen Unterschied daran, dass das natürliche Gesetz von Gott gegeben (angeboren) ist.

Neben dem Schutz des Lebens sieht Locke im Schutz des persönlichen Besitzes ein weiteres wesentliches Motiv zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Individuen. Dieser Vertrag besteht aus einem Vereinigungsvertrag, jedoch nicht aus einem Unterwerfungsvertrag, denn die Gesellschaft behält immer die höchste Gewalt und darf die Regierung bei Verfehlungen absetzen. Besser als der Naturzustand gewährleistet eine durch Vertrag konstituierte politische Gesellschaft den Schutz des Lebens und des persönlichen Besitz. Deshalb sollen sich die Individuen zu einem politischen Körper unter einer Regierung zusammenschließen und gegenseitig verpflichten, sich einem Mehrheitsentscheid zu fügen.

 

Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)

Der Naturzustand spielt bei Rousseau nur eine geringe Rolle; hier seien die Individuen vollkommen frei und nur danach bestrebt, diese persönliche Freiheit zu erhalten, jedoch nicht in einem Kriegszustand. Sinn und Zweck eines Gesellschaftsvertrages ist, ein moralisches Leben der Individuen zu ermöglichen, indem es für alle Bereiche festgelegte Rechte und Pflichten gibt. Dadurch werden dann sowohl Eigentumsverhältnisse konstituiert, als auch eine „bürgerliche“ Freiheit geschaffen, die auf dem gemeinsamen Willen aller Individuen in einer Gesellschaft beruht.

Der individuelle Privatwille ist die Verfolgung des persönlichen Interesses, der Gesamtwille stellt die Summe aller Privatwillen dar. Nicht gleich dem Gesamtwillen gibt es einen Allgemeinwillen, der das gemeinsame Wohl aller Individuen befördern soll. Nach Rousseau ist das Gemeinwohl immer offenbar und mit dem gesunden Menschenverstand wahrzunehmen. Aus unabhängigen und vollständig informierten Individuen entstehe die Entscheidung, die aus dem Allgemeinwillen hervorgehe. Somit formuliert Rousseau seinen Gesellschaftsvertrag als die Vereinigung aller Individuen unter der obersten Richtschnur des Allgemeinwillens. Dadurch entsteht eine Gesamtkörperschaft, bei der sich alle Individuen unter den gleichen Bedingungen verpflichten und Anspruch auf die gleichen Rechte haben. Diese Gesamtkörperschaft ist Souverän und besitzt oberste gesetzgebende Gewalt im Staat; sie setzt die Regierung ein, die sie mit der Durchführung der Gesetze beauftragt.

 

Immanuel Kant (1724-1804)

Bei ihm ist der Naturzustand ein rein theoretisches Konstrukt, indem die Individuen wegen fehlenden rechtlichen Regelungen nicht vor Gewalttaten sicher sind. Demgegenüber steht ein aus der praktischen Verbnunft a priori gewonnener Rechtszustand als eine gesetzliche Ordnung sog. äußerer Handlungen, die das praktische Zusammenleben der Individuen untereinander regelt. Der Gesellschaftsvertrag ist eine Vereinigung der Willen aller Individuen (Gesetzgebung) und erhält die Funktion eines Kriteriums, nach dem die Rechtmäßigkeit der Öffentlichen Gesetze beurteilt werden soll; es handelt sich um ein Kriterium des rechlich Erlaubten und Verbotenen. Der Gesellschaftsvertrag ist eine theoretischen Konzeption, eine reine Vernunftidee.

 

Harsanyi

Nach Harsanyi soll die gesellschaftliche Wohlfahrt auf den Nutzenfunktionen aller Individuen basieren. Einen hierfür notwendigen fairen Kompromiss hält er für möglich, wenn man die Betrachtung von den „persönlichen Präferenzen“ loslöst und auf die „ethischen Präferenzen“ abstellt. Dabei versteht er unter ethischen Präferenzen die Bewertungen von unterschiedlichen gesellschaftlichen Zuständen durch ein Individuum, das nicht weiß, welche Stellung es in der Gesellschaft einnimmt (vergl. Rousseau); das bedeutet, dass das Individuum, welches ein gesellschaftliches Werturteil trifft, wie ein unparteiischer und mitfühlender Beobachter entscheiden soll (verl. Adam Smith). Dieser unparteiische und mitfühlende Beobachter entscheidet rational im Zustand der Ungewissheit, d.h., für alle Ereignisse existieren keine bekannten objektiven Wahrscheinlichkeiten und man muss zum Rechnen deshalb allen möglichen Ereignissen subjektive Wahrscheinlichkeiten zuordnen. Da der unparteiische Beobachter nicht weiß, welches Nutzenniveau er in einer Gesellschaft erreichen wird, ist es vernünftig anzunehmen, dass er mit jeweils der gleichen Wahrscheinlichkeit irgendein Nutzenniveau realisiert. Es wird das Gesellschaftssystem gewählt, deren arithmetisches Mittel der Nutzenniveaus am höchsten ist. Im Gegensatz zu den klassischen Utilitaristen wird nicht nach der maximalen Summe der individuellen Nutzen das Gesellschaftssystem bestimmt, sondern nach dem arithmetischen Mittel; vorteilhaft ist hierbei, dass ein Bevölkerungswachstum im arithmetischen Mittel besser berücksichtigt sind.

Vier Rationalitätspostulate führen dazu, dass man eine kardinale Nutzen- oder Wohlfahrtsfunktion erhält, die bis auf positiv lineare Transformation eindeutig ist; sowohl die ethischen wie die persönlichen Präferenzen erfüllen diese Postulate. Der unparteiische Beobachter entscheidet nach dem Paretoprinzip, wobei alle individuellen Nutzenfunktionen mit der gleichen Gewichtung 1/n in die gesellschaftliche Wohlfahrstfunktion eingehen, wobei die einzelnen Nutzenfunktionen alle in gleichen Nutzeneinheiten ausgedrückt werden müssen.

 

Somit ist WB = 1/n åi=1...n Ui

 

Harshanyi´s Rückgriff auf interpersonelle Nutzenvergleiche begründet er aus der empirischen Tatsache, dass alle Individuen tägliche interpersonelle Nutzenvergleiche vornehmen oder es zumindest versuchen (Beispiel: Welcher Freund würde sich mehr über eine abzugebene Konzertkarte freuen?). Sein Vorschlag ist nun, dass der unparteiische Beobachter, der ein ethisches Werturteil trifft, sich in die Position der Individuen versetzen soll, die von seiner Entscheidung betroffen sind. Hierzu muss er sich in die physischen, ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen des betrachteten Individuums hineinversetzen und versuchen, nach dessen persönlichen Prüferenzen zu beurteilen. Dieses „Ähnlichkeitspostulat“, dass die psychologischen Reaktionen aller Individuen den gleichen grundlegenden Gesetzen folgen, reduziert alle interpersonellen Nutzenvergleiche auf intrapersonelle Vergleiche des unparteiischen Beobachters. In jedem Falle braucht man für derlei Vergleiche ein Menge an Informationen über die betrachteten Indivieuen. Um zufriedenstellende Nutzenvergleiche zu erhalten, sollten mehrere Individuen versuchen, wie ein unparteiischer Beobachter zu entscheiden und dabei zu weitgehend gleichen Ergebnissen kommen.

Harshanyi selbst betrachtet seine Theorie als eindeutig regelutilitaristische Variante. Als besonderen Vorteil hierbei sieht er, dass es sich um eine Theorie handelt, bei der die zu treffenden Enscheidungen in hohem Maße einschätzbar sind. Der hierbei vorhandene Erwatungseffekt ergibt, dass zukünftige Entscheidungen mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussgesat werden können. Der Anreizeffekt bewirkt, dass aufgrund des gestiegenen Vertrauens der Individuen untereinander vermehrt nützliche Handlungen auch für anderer Individuen durchgeführt werden.

 

 

Ralws

Aus einem im Urzustand herrschenden Schleier der Unwissenheit, in der die Individuen weder wissen, welche Stellung sie in der Gesellschaft einnehmen, noch welche natürlichen Fähigkeiten wie Intelligenz oder Körperkraft sie besitzen, in dem sie aber auch keine psychologischen Neigungen wie z.B. Neid haben, folgert Ralws seine Grundsätze der Gerechtigkeit; darüber hinaus ist weder der wirtschaftliche und politische, als auch der technische und kulturelle Entwicklungsstand der Gesellschaft den Individuen bekannt.

Erster Grundsatz:

Jederman hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

Zweiter Grundsatz:

Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen so beschaffen sein, dass sie den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen (Differenzprinzip) und mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß fairer Chancengleicheit offenstehen.

Obwohl beide Grundsätze in lexikographischer Ordnung stehen, soll der uneingeschränkte Vorrang der Freiheit nur in Gesellschaften gelten, die einen gewissen sozialen und materiellen Grundstandard erreicht haben. Das Differenzprinzip trägt der Auffassung Rechnung, dass die gesellschaftliche Wohlfahrt auch von der Verteilung zwischen den Individuen abhängt. Ungleichheiten werden solange zugelassen, wie von der dadurch erreichten Sozialproduktssteigerung (Nutzensteigerung) auch die am schlechtest gestellten Individuen profitieren können. Das Prinzip hat seine Schwächen in einem trade-off zwischen Gruppen bzw. Individuen (Gruppen, die nicht die schlechtesten sind, können verschlechtert werden), sowie, der ausschließlichen Betrachtung der am schlechtesten gestellten Gruppe bzw. Individuen.

Harshanyi kommt über die Gleichwahrscheinlichkeit auf der Grundlage subjektiver Wahrscheinlichkeiten zum Kriterium der Maximierung des Durchschnittsnutzens. Der einzige Unterschied hierzu von Ralws ist, dass er die Verwendung subjektiver Wahrscheinlichkeiten im Urzustand als nicht gerechtfertigt ansieht. Denn solche Wahrscheinlichkeiten müssten durch empirische Beobachtungen begründet sein, was aber im Urzustand fehlt und woraus er die Maximin-Regel fordert, bei der keine a priori Eintrittswahrscheinlichkeiten formuliert sind. Diese Regel berücksichtigt zudem, dass es den Individuen im Urzustand egal sei, ob sie zum Minimum noch etwas hinzubekämen und, dass sie für das sicher erreichbare Minimum keine Risiken eingehen würden. Dieses hohe Maß an Risikoaversion, das Ralws den Individuen im Urzustand unterstellt, wird jedoch auch bezweifelt, da es zumindest einige Individuen geben wird, die sich für eine unwahrscheinliche Chance auf Reichtum und Macht entscheiden würden, selbst wenn sie dafür Hunger und Tod riskieren müssten. Außerdem unterstellt Ralws implizit subjektive Wahrscheinlichkeiten, da die Maximin-Regel der Möglichkeit, zu den am schlechtest gestellten Individuen zu gehören, eine Wahrscheinlichkeit von eins (oder nahe eins) zuordnet.

Die Ermittlung der am schlechtest gestellten Individuen basiert für Ralws darauf, einen Vergleich der individuellen Ausstattungen mit sog. Grundgütern (Einkommen, Vermögen, Selbstwertgefühl, Grundrechte seien lexikographisch gesichert) vorzunehmen. Der Einfachheithalber ermesse sich dies anhand des Einkommens. Diese Nichtberücksichtigung individueller persönlicher Präferenzen benötigen keine Annahmen bezüglich der psychologischen Einstellungen der Individuen; schließlich geht es hier ja auch nur um die Identifizierung der am schlechtesten gestellten Individuen. Vernachlässigt wird aber, dass Individuen aus gleichem Einkommen ein ungleiches Maß an Befriedigung erlangen. Einkommen stellt eine nur grobe Vergleichsmöglichkeit dar. Gerade in Hinblick auf die am schlechtesten gestellten Individuen wären aber Indikatoren wie Gesundheit, Würde, Lebensziel oder Selbstachtung ebenso zu berücksichtigen.